Lockerungen in allen Bereichen

Wir freuen uns sehr, dass auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung vom 8. Juli weitreichende Lockerungen auch für in der Seelsorgeeinheit gelten. Solange sowohl im Kreis Coesfeld, als auch in ganz NRW die Inzidenz unter 10 liegt, gelten folgende Regelungen:
- Maskenpflicht entfällt - Tragen einer Maske am Platz freiwillig
- Mindestabstand von 1,5 m wird empfohlen, ist aber nicht mehr verpflichtend
- Gemeindegesang ist wieder erlaubt
- Rückverfolgbarkeit ist nicht mehr notwendig
- keine Begrenzung der Zahl von Gottesdienstbesucher*innen
- die Nutzung der Pfarrheime ist uneingeschränkt möglich
Das gesamte Corona-Update des Generalvikars können Sie hier
nachlesen.
Auch wenn diese Entwicklung für uns sehr positiv ist, wissen wir alle, wie schnell sich das wieder ändern kann. Weiterhin vorsichtig zu bleiben ist daher auf jeden Fall richtig. Wenn Sie sich mit Maske wohler fühlen. tragen Sie die auch einfach weiterhin im Gottesdienst und halten auch gerne weiterhin den Abstand ein. Auch ein Schnelltest vor Besuch des Pfarrheims ist natürlich nicht verboten. Verhalten Sie sich so, wie es sich für Sie richtig anfühlt!











