Bewirtung im Pfarrheim

Im Publicandum
vom 13. September wird die Situation in den Pfarrheimen erläutert: es gelten natrlich die gängigen Abstands- und Hygieneregelungen. Da es auch Anfragen gibt, inwiefern eine Bewirtung im Pfarrheim stattfinden kann, stellen wir hier den entsprechenden Auszug aus der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Sollten darüber hinaus noch Fragen bleiben, melden Sie sich gerne in den Pfarrbüros.











