Bezugsgruppen ohne Abstand

Seit dem 15. Juni gilt die Rückverfolgbarkeit auch für Gottesdienste. Dazu liegen immer ausreichend Formulare in den Kirchen aus. Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit gilt nicht für Freiluftgottesdienste.
Gerne dürfen Sie die Formulare schon zu Hause ausfüllen und zum Gottesdienst mitbringen.
Sie finden diese hier in der Version für St. Pankratius und St. Georg zum Download:
Für Gruppierungen und Gremien steht hier eine Liste zur Verfügung, in die sich alle Teilnehmenden mit Name, Adresse, Telefonnummer, sowie dem Datum und der Uhrzeit eintragen müssen:
Damit die Erfassung der Daten, die vier Wochen lang aufbewahrt werden müssen, datenschutzkonform abläuft, sind wir verpflicht, Sie und Euch über die Art und Weise der Dokumentation, der Aufbewahrung und der Vernichtung zu informieren. Hier zum Nachlesen:
Wir sind froh und dankbar, dass wir in dieser Zeit weiterhin gemeinsam Gottesdienst feiern können und sich Gruppen wie die Leiterrunden, Jugendliche zur Firmvorbereitung und Messdienergruppenstunden wieder treffen dürfen. Bei festen Bezugsgruppen von bis zu 20 Personen sind diese Treffen ohne die Einhaltung eines Mindestabstandes möglich.











