Informationen zu Ehenichtigkeitsverfahren

27. Februar 2024

Informationen zu Ehenichtigkeitsverfahren

27. Februar 2024

Geschieden? Wiederverheiratet?
Mit der Kirche!


„Jede kirchlich geschlossene Ehe gilt im katholischen Eheverständnis als grundsätzlich unauflöslich. Eine zivile Ehescheidung hat darauf keinen Einfluss. In der Lebenswirklichkeit aber gehören Trennungen zur Realität, und auch, dass Menschen eine neue Partnerin oder einen neuen Partner ebenfalls kirchlich heiraten möchten. Andere wollen mit ihrer Ehe innerlich komplett abschließen, um für sich einen Neuanfang zu machen. Das kann mit der Kirche möglich sein. Dafür muss die Ehe für nichtig erklärt oder aufgelöst werden. Wir hoffen, die folgenden Informationen zu einem Ehenichtigkeitsverfahren sind für Sie hilfreich.“ Das schreibt der Leiter des Münsteraner Kirchengerichts, Offizial P. Rainer Autsch SAC im Vorwort eines neuen Flyers. Darin informiert das Kirchengericht über die Möglichkeit eines Ehenichtigkeitsverfahrens.

Weitere Infomrationen stehen Ihnen auf der Website des Kirchengerichts bereit. Bei Fragen, wenden Sie sich gerne direkt an das sogenannte Offizialat unter 0251 4956022 oder offizialat@bistum-muenster.de.

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