Kirchenvorstandswahlen in Buldern und Hiddingsel

Liebe Gemeindemitglieder,
Kandidaten St. Georg
Kandidaten St. Pankratius
wir freuen uns, dass wir an diesem Wochenende die vorläufigen Kandidatenlisten in unseren Kirchengemeinden präsentieren können.
Wir danken an dieser Stelle den Gemeindemitgliedern, die sich bereit erklären, für die Kirchenvorstände zu kandidieren.
Den Gemeindemitgliedern, die sich nicht mehr zur Wahl stellen, möchten wir an dieser Stelle schon einmal ein herzliches Dankeschön aussprechen.
Die Vorschlagsliste wird 14 Tage öffentlich aushängen.
Es besteht ein Ergänzungsrecht zur Vorschlagsliste, auf das wir nach § 9 der Wahlordnung hinweisen möchten:
(1) Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Vorschlagsliste zu ergänzen.
(2) Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er a) von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist, b) die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist und c) innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung (§ 8 Absatz 5) beim Wahlvorstand eingereicht ist.
(3) Neben der Erklärung im Sinne von Absatz 2 lit. b) bedarf es des Vorliegens der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie einer Erklärung zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 11 KVVG entsprechend § 8 Absatz 2 lit. b) und c). (4) Unabhängig von Absatz 1 und Absatz 2 kann der Wahlvorstand die Vorschlagsliste ergänzen, wenn nicht genug Kandidatinnen oder Kandidaten vorhanden sind oder Kandidatinnen oder Kandidaten ihre Kandidatur zurückziehen.
Diese Möglichkeit des Ergänzungsrechtes besteht für 14 Tage.
Die Wahlen für die Kirchenvorstände finden am 9. November 2025 statt. Weitere Infos werden auf der Homepage folgen.











