Empfehlungen statt Verpflichtungen

In unserer Seelsorgeeinheit gelten ab sofort auf Grundlage der seit dem 3. April gültigen CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen und des darauf basierenden Corona-Updates von Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp folgende Empfehlungen für alle Gottesdienste
(und sonstige Veranstaltungen in den Kirchen):
- Die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt.
- Die Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes besteht nicht mehr.
- Es wird empfohlen, die Maske beim Singen zu tragen.
- Es wird empfohlen die Maske zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können.
In unseren Pfarrheimen
gelten weder Zugangsbeschränkungen, noch Maskenpflicht oder Abstandsgebot. Auch hier wird das Tragen von Masken und die Einhaltung von Abständen empfohlen.
Den Gruppierungen steht es frei, für ihre Treffen eine Masken-, Testpflicht oder andere Regelungen festzulegen. Für diese möglichen Regeln zeigen sich einzig die Gruppierungen verantwortlich und nicht die Pfarreien St. Georg und St. Pankratius.











