Dokumente und Hinweise

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht nun auch für Kirchen eine detaillierte Datenerhebung für den Fall einer nötigen Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten vor. Das bedeutet für alle Gruppierungen und Gremien, die sich schon wieder treffen (dürfen), aber auch für Gottesdienstbesucher/innen eine umfangreichere Dokumentierung der Anwesenheit.
In den Pfarrkirchen in Hiddingsel und Buldern liegen ab der kommenden Woche (Vorschrift ist gültig ab dem 15. Juni) Formulare aus, in denen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden müssen. Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit gilt nicht für Freiluftgottesdienste.
Gerne dürfen Sie die Formulare schon zu Hause ausfüllen und zum Gottesdienst mitbringen.
Sie finden diese hier in der Version für St. Pankratius und St. Georg zum Download:
Für Gruppierungen und Gremien steht hier eine Liste zur Verfügung, in die sich alle Teilnehmenden mit Name, Adresse, Telefonnummer, sowie dem Datum und der Uhrzeit eintragen müssen:
Damit die Erfassung der Daten, die vier Wochen lang aufbewahrt werden müssen, datenschutzkonform abläuft, sind wir verpflicht, Sie und Euch über die Art und Weise der Dokumentation, der Aufbewahrung und der Vernichtung zu informieren. Hier zum Nachlesen:
Wir bitten um Ihr und Euer Verständnis! Auch wenn die veränderten Vorgaben den Aufwand für uns erhöhen, so sind wir froh und dankbar, dass wir in dieser Zeit gemeinsam Gottesdienst feiern können und sich Gruppen wie die Leiterrunden auch schon wieder versammeln dürfen.
Lasst uns gemeinsam positiv nach vorne schauen!











