MASKENPFLICHT

22. Oktober 2020

MASKENPFLICHT

22. Oktober 2020

35er Wert überschritten

Ab einer Inzidenz von über 35 gelten verschärfte Vorsichtsmaßnahmen, das schrieb der Generalvikar am vergangenen Wochenende. Da der Kreis Coesfeld am heutigen Donnerstag, den 22.10.2020 den Wert mit 43,1 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in der letzten Woche deutlich übersteigt, greifen diese Regelungen nun für uns.

Ab sofort gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes auch am Sitzplatz.

Auch in den Pfarrheimen gilt ab sofort eine grundsätzliche Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten auch an Sitzplätzen.

Unabhängig von der Inzidenz muss auch bei Beerdigungen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Diese Regeln gelten solange bis wir an dieser Stelle und im Publicandum neue Bestimmungen veröffentlichen.

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