Beerdigungen mit Maske

Dr. Klaus Winterkamp, Generalvikar unseres Bistums, weist in einem Brief auf die veränderten Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus hin.
Größte Änderung ist die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Beerdigungen.
Ab einer Inzidenz von 35 gilt die Maskenpflicht auch während der Gottesdienste am Platz. Von begrenzten Teilnehmerzahlen bei Verantaltungen sind Gottesdienste grundsätzlich nicht betroffen, ebenso ist keine Reduzierung des Gesangs vorgeschrieben. In unseren Gottesdiensten versuchen wir dennoch nach wie vor nicht zu viel zu singen.
Für die Pfarrheimnutzung gelten keine neuen Regelungen - zumindest solange die Inzidenz bei unter 35 liegt.
Das Schreiben von Dr. Klaus Winterkamp gibt es hier zum Nachlesen:











