
Aus dem Schreiben von Generalvikar Dr. Kaus Winterkamp:
„Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs möchte ich
folgende Hinweise geben:
Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 unterbleiben sämtliche Maßnahmen und
Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z. B. Einkehrtage, Exerzitien,
Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von
Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen,
Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der
Seniorenpastoral usw.)
Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 unterbleiben weiterhin Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen. Auch für das Bischöfliche Generalvikariat gelten alle
derzeitig getroffenen Regelungen bis zum 3. Mai.
Was die Zeit nach dem 3. Mai betrifft, müssen wir die Entscheidungen auf
Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 unterbleiben sämtliche Maßnahmen und
Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z. B. Einkehrtage, Exerzitien,
Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von
Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen,
Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der
Seniorenpastoral usw.)
Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 unterbleiben weiterhin Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen. Auch für das Bischöfliche Generalvikariat gelten alle
derzeitig getroffenen Regelungen bis zum 3. Mai.
Was die Zeit nach dem 3. Mai betrifft, müssen wir die Entscheidungen auf
politischer Ebene abwarten.“
Alle weiteren Informationen gibt es hier:











